Der Gesundheit zu Liebe: Mit Kuren Körper und Seele
heilen *
Kaum ein Arbeitnehmer in Deutschland kann behaupten, niemals krank gewesen zu sein oder regelmäßig unter Beschwerden zu leiden. Zwei von drei
Arbeitnehmern leidet unter Schmerzen im unteren Rücken[1]. Viele gesundheitliche Beschwerden werden mit Medikamenten behandelt.
Dabei gibt es eine gesündere und wohltuendere Behandlungsmöglichkeit: die Kur.
Die Anzahl der ambulanten Vorsorgeleistungen hat in den letzten Jahren dramatisch abgenommen, wie
der Bayerische Heilbäder-Verband
in einer Pressemitteilung informiert. Zur Jahrtausendwende betrug die Anzahl rund 230.000, Ende vergangenen Jahres waren es nur noch 46.000. Selbst in Bayern,
wo fast jede zweite Leistung ausgeführt wird, ist seit Jahren ein Trend nach unten zu spüren.
Ein Grund für den Rückgang sind fehlende Informationen. Nur wenige Krankenkassen informieren ihre Versicherten über Präventionsstrategien wie Kuren.
Dabei wurde im Juni 2015 das Präventionsgesetz vom Bundestag verabschiedet.
Ziel ist es, die Gesundheit im Lebensumfeld zu fördern – und das beginnend in der Kita über die Schule bis hin zum Arbeitsplatz und Pflegeheim. Studien haben gezeigt,
dass Vorsorge die beste Nachsorge ist. Menschen, die ihr Leben lang gesund sind, verursachen später geringere Belastungen auf das Sozialversicherungssystem;
sie sind gesünder, leben länger und genießen einen höheren Lebenskomfort.
Jeder Versicherte hat Anspruch auf eine Kur
Obwohl Kuren immer seltener genutzt werden, haben Versicherte einen Anspruch auf eine Kur, wenn eine medizinische Behandlung erfolgen muss.
Das Thermahotel LUDWIG THOMA erklärt in einem PDF auf dieser Seite, wie der
Ablauf für einen Kurantrag verläuft:
- Versicherte besuchen zunächst ihren Arzt
- dieser stellt einen Antrag gemäß den Reha-Richtlinien
- die Krankenkasse prüft den Antrag und gewährt die Leistung oder weist ihn ab
Einzige Ausnahme von dieser Prozedur ist die stationäre Rehabilitation bei Erwerbstätigen. Für diese Leistung ist der
Rentenversicherungsträger zuständig, der die Zuständigkeiten mit der Krankenkasse abklärt.
Für eine stationäre und ambulante Rehabilitation sowie für stationäre Vorsorgeleistung werden die Kosten komplett übernommen.
Versicherte zahlen lediglich eine Eigenbeteiligung von zehn Euro pro Tag. Bei den ambulanten Vorsorgeleistungen müssen Versicherte zehn
Prozent der Kurmittel und zehn Euro je Verordnung aus der eigenen Tasche zahlen.
Vorsorge mit der ambulanten Kompaktkur
Vorsorge ist besser als Nachsorge – kaum eine Redewendung trifft besser zu als diese. Deshalb werden Menschen dazu ermuntert, für ihre Gesundheit
vorzusorgen. Alle drei Jahre können Versicherte diese Kur bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Diese übernimmt fast alle Kosten und 90 Prozent
der Kurmittelkosten. Hinzu kommt ein pauschaler Zuschuss von 13 Euro pro Tag.
Da es sich um eine Vorsorgemaßnahme handelt, können Versicherte den Kurort, den Badearzt und die Unterkunft selbst bestimmen. Es ist zu empfehlen,
die Bedingungen im Vorfeld mit der Krankenkasse abzuklären.
Eltern-Kind-Kuren erfreuen sich wachsender Beliebtheit
Gesetzlich versicherte Eltern können mit ihrem Nachwuchs auf Kur fahren. Es handelt sich um Pflichtleistungen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung inbegriffen sind.
Ein wahrer Segen für Eltern, denn sie wissen, wie schwer es ist, den Spagat zwischen der Familie und dem Beruf zu machen. Zwischen der Arbeitswelt und der Kindererziehung bleibt
selten Zeit, sich zu entspannen, geschweige denn, Hobbys nachzugehen.
Für eine funktionierende Gesellschaft ist es wichtig, dass Eltern möglichst stressfrei den Nachwuchs auf die Welt bringen, schließlich sind Kinder unsere Zukunft.
Leider sieht die Realität etwas anders aus.
Laut dem Müttergenesungswerk (PDF)
sind zwei Millionen Mütter kurbedürftig. Davon nehmen nur 50.000 Mütter sowie mehr als 70.000 Kinder jährlich eine Kurmaßnahme in Anspruch.
Gemäß § 23 des Sozialgesetzbuches V übernehmen Krankenkassen seit 2007 die Kosten für eine Eltern-Kind-Kur. Im Rahmen der Kur können kranke oder
erschöpfte Eltern von Maßnahmen profitieren, die ihre leeren Energietanks wieder auffüllen. Auf Wunsch können Eltern gemeinsam mit ihrem Kind teilnehmen.
Einzige Voraussetzung: Das Kind sollte nicht älter als zwölf, in bestimmten Fällen maximal 14 Jahre alt sein. Kuren können Eltern alle vier Jahre nutzen, um sich zu erholen.
Kinder dürfen sich mit ihren Eltern erholen, wenn es unzumutbar ist, sie von ihren Eltern zu trennen. Das ist der Fall, wenn beispielsweise keine
Betreuung zu Hause garantiert werden kann oder der Elternteil alleinerziehend ist.
Im Kurort können Eltern und Kinder von zwei Arten von Kuren profitieren:
- Vorsorgekur: Wie der Name sagt, geht es darum, einer Krankheit vorzubeugen. Statistisch gesehen ist es weitaus günstiger, einer Krankheit
vorzubeugen, als sie zu behandeln oder heilen.
- Medizinische Reha: Im Rahmen der Reha werden erkrankte Mütter und Väter behandelt, um die Beschwerden zu Lindern oder, wenn möglich, die
Krankheit komplett zu heilen.
Im Regelfall dauert eine Eltern-Kind-Kur drei Wochen, in bestimmten Fällen auch länger. Ein Antrag muss bei der gesetzlichen Krankenkasse oder bei der
Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.
Quelle: BIBB; BAuA
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