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Definition von Pflegegrad 3 *


Finanzielle Sicherheit im Alter - welche Möglichkeiten der Staat bietet?

Der Staat bietet betroffenen Personen, deren Selbständigkeit der Versorgung im Alter eingeschränkt ist, einen finanziellen Zuschuss zur Bestreitung ihrer Lebensinteressen im Alter. Dabei erfolgt die Höhe des Zuschusses nach der Einteilung in Pflegegrade. Welche Geld- oder Sachleistungen man enthält, entscheidet also die Pflegestufe. Die Beurteilung, in welche Pflegestufe ein Betroffener fällt, erfolgt nach einem Gutachten, welches durch einen Gutachter des Pflegeamtes erstellt wird. Die Voraussetzungen müssen jedenfalls erfüllt sein. Insbesondere privat Versicherte haben aber die Möglichkeit, durch die Vorlage eines privaten Gutachtens entsprechend einzuwirken. Hier sollte man sich beraten lassen, denn die finanzielle Planung im Alter ist von enormer Wichtigkeit. Einerseits soll die finanzielle Sicherheit im Alter gewährleistet sein, andererseits muss auch die körperliche Gesundheit gefördert werden. Beide Aspekte sind maßgebend für die finanzielle und körperliche Gesundheit im Alter. Zur Beurteilung des Pflegegrade (Pflegebegutachtung) wird der Grad der Fähigkeit zur selbständigen Versorgung einer Person gemessen.

Die Einteilung in Pflegegrade zur Bestimmung der Höhe des Pflegegeldes

Die Einhaltung bestimmter Kriterien werden dabei genau geprüft. Beispielsweise stellt der Gutachter auf die Fähigkeit der Mobilität ab. Je eingeschränkter die Mobilität des Betroffenen ist, desto höher ist der Grad der Pflegestufe. Erst ab Einstufung in die Pflegestufe 2 gibt es finanzielle Zuschüsse. Innerhalb der Stufe 1 gibt es Ersatzaufwendungen für Pflegehilfsmittel und bei Bedarf auch Zuwendungen, wenn zum Beispiel der Umbau des Eigenheims erforderlich sein sollte. Der Betrag ist jedoch nach oben hin gedeckelt. Die Definition von Pflegegrad 3 beinhaltet eine schwere Beeinträchtigung der selbständigen Versorgung. Hier nimmt der Gutachter eine Bewertung anhand eines vorgefertigten Punkteschemas vor. Dieses Punkteschema beinhaltet eine Skala zwischen knapp über 10 Punkten und reicht bis zu hundert Punkten. Wenn die körperliche oder geistige Beeinträchtigung eine Schwere erreicht, die eine pflegerische Versorgung notwendig macht, dann erfolgt die Einstufung in die Pflegestufe 5.

Prinzip der Förderung der ambulanten Versorgung

Der Gesetzgeber fördert ausdrücklich das Prinzip der ambulanten Behandlung und möchte die Betroffenen möglichst im Eigenheim versorgt wissen. Dies lassen sich die Pflegekassen auch einiges kosten.

* Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hier gemachten Informationen wird keine Gewähr übernommen. Die hier vorgestellten Informationen stellen keine Form der Beratung dar.

 

 


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