Private Krankenversicherung - PKV *
In Deutschland steht einer Vielzahl
von Bürgern als Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) auch die private
Krankenversicherung (PKV) zur Verfügung. Allerdings
müssen zunächst seitens des Antragstellers
bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wenn
eine Versicherung in der PKV gewünscht sein sollte.
Generell dürfen sich nur Selbstständige, Freiberufler,
Studenten, Beamte und Arbeitnehmer, welche ein Mindesteinkommen
von derzeit (2010) 49.950 Euro im Jahr überschreiten
in der privaten Krankenversicherung versichern. Dieses
Mindesteinkommen wird auch als Versicherungspflichtgrenze
bezeichnet und muss drei Jahre in Folge überschritten
werden, damit eine Möglichkeit zur Versicherung
in der PKV besteht. Eine weitere Voraussetzung zur Annahme
in der privaten Krankenversicherung besteht darin, dass
die Versicherungsgesellschaft dem Antrag zustimmt. Der
Hauptablehnungsgrund besteht darin, dass der Gesundheitszustand
des Antragstellers als zu schlecht eingeschätzt
wird oder bereits einige chronische Erkrankungen bestehen,
sodass die private Krankenversicherung zu viele Kosten
befürchtet und den Antrag deshalb ablehnt.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung
darf die private Krankenversicherung Aufnahmeanträge
ablehnen. Möchte man also von der gesetzlichen
in die private Krankenversicherung wechseln, dann sollte
man die GKV erst dann kündigen, wenn man von der
ausgewählten PKV angenommen wurde. Die Aufnahme
in die PKV erfolgt demnach auf einen Antrag des Versicherten
hin und mitunter kann die Krankenversicherung zwecks
Überprüfung des Gesundheitszustandes zuvor
noch eine ärztliche Untersuchung anordnen. Generell
kann man festhalten, dass die private Krankenversicherung
zum Teil deutlich bessere und weiter reichende Leistungen
anbieten kann, als es im Rahmen der GKV möglich
ist. Nur der preiswerteste Tarif der privaten Krankenversicherungen,
der so genannte Basistarif, bietet Leistungen an, die
etwa dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung
entsprechen. Darüber hinaus kann der Versicherte
zwischen unterschiedlichen Tarifvarianten wählen,
die teilweise sehr umfangreiche Leistungen bieten, wie
zum Beispiel Erstattung der Kosten für Zahnersatz
zu 100 Prozent, 1. Klasse Behandlung bei stationären
Behandlungen, Kostenübernahme für verordnete
Kuren oder Behandlungen vom Heilpraktiker etc.
Ein Vorteil des Versicherten besteht
im Rahmen der PKV darin, dass dieser sich praktisch
sein Leistungspaket durch Wahl des jeweiligen Tarifs
selber zusammenstellen kann. Der gewählte Tarif
ist auch das Hauptkriterium dafür, wenn es um die
Festsetzung der Beitragshöhe geht. Die Höhe
des Einkommens spielt hingegen bei der Festsetzung des
Beitrages bei der privaten Krankenversicherung im Gegensatz
zur gesetzlichen Krankenversicherung gar keine Rolle.
Demgegenüber wird der Beitrag zur PKV neben dem
Tarif noch vom Alter des Krankenversicherten, von dessen
Geschlecht, vom Beruf und von bestehenden Erkrankungen
bestimmt. Bei vorhandenen Erkrankungen chronischer Art
oder sonstigen dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen
kann die Krankenversicherung einen Zusatzbeitrag als
eine Art von Risikozuschlag erheben oder bei besonders
"schweren Fällen" den Antrag ablehnen.
Weitere Formen der Kranken- und
Krankenzusatzversicherung
* Für die Richtigkeit und Vollständigkeit
der hier gemachten Informationen wird keine Gewähr
übernommen. Die hier vorgestellten Informationen
stellen keine Form der Beratung dar.
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