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Private Krankenversicherung - PKV *

In Deutschland steht einer Vielzahl von Bürgern als Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch die private Krankenversicherung (PKV) zur Verfügung. Allerdings müssen zunächst seitens des Antragstellers bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wenn eine Versicherung in der PKV gewünscht sein sollte. Generell dürfen sich nur Selbstständige, Freiberufler, Studenten, Beamte und Arbeitnehmer, welche ein Mindesteinkommen von derzeit (2010) 49.950 Euro im Jahr überschreiten in der privaten Krankenversicherung versichern. Dieses Mindesteinkommen wird auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet und muss drei Jahre in Folge überschritten werden, damit eine Möglichkeit zur Versicherung in der PKV besteht. Eine weitere Voraussetzung zur Annahme in der privaten Krankenversicherung besteht darin, dass die Versicherungsgesellschaft dem Antrag zustimmt. Der Hauptablehnungsgrund besteht darin, dass der Gesundheitszustand des Antragstellers als zu schlecht eingeschätzt wird oder bereits einige chronische Erkrankungen bestehen, sodass die private Krankenversicherung zu viele Kosten befürchtet und den Antrag deshalb ablehnt.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung darf die private Krankenversicherung Aufnahmeanträge ablehnen. Möchte man also von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln, dann sollte man die GKV erst dann kündigen, wenn man von der ausgewählten PKV angenommen wurde. Die Aufnahme in die PKV erfolgt demnach auf einen Antrag des Versicherten hin und mitunter kann die Krankenversicherung zwecks Überprüfung des Gesundheitszustandes zuvor noch eine ärztliche Untersuchung anordnen. Generell kann man festhalten, dass die private Krankenversicherung zum Teil deutlich bessere und weiter reichende Leistungen anbieten kann, als es im Rahmen der GKV möglich ist. Nur der preiswerteste Tarif der privaten Krankenversicherungen, der so genannte Basistarif, bietet Leistungen an, die etwa dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Darüber hinaus kann der Versicherte zwischen unterschiedlichen Tarifvarianten wählen, die teilweise sehr umfangreiche Leistungen bieten, wie zum Beispiel Erstattung der Kosten für Zahnersatz zu 100 Prozent, 1. Klasse Behandlung bei stationären Behandlungen, Kostenübernahme für verordnete Kuren oder Behandlungen vom Heilpraktiker etc.

Ein Vorteil des Versicherten besteht im Rahmen der PKV darin, dass dieser sich praktisch sein Leistungspaket durch Wahl des jeweiligen Tarifs selber zusammenstellen kann. Der gewählte Tarif ist auch das Hauptkriterium dafür, wenn es um die Festsetzung der Beitragshöhe geht. Die Höhe des Einkommens spielt hingegen bei der Festsetzung des Beitrages bei der privaten Krankenversicherung im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gar keine Rolle. Demgegenüber wird der Beitrag zur PKV neben dem Tarif noch vom Alter des Krankenversicherten, von dessen Geschlecht, vom Beruf und von bestehenden Erkrankungen bestimmt. Bei vorhandenen Erkrankungen chronischer Art oder sonstigen dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann die Krankenversicherung einen Zusatzbeitrag als eine Art von Risikozuschlag erheben oder bei besonders "schweren Fällen" den Antrag ablehnen.


Weitere Formen der Kranken- und Krankenzusatzversicherung

* Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hier gemachten Informationen wird keine Gewähr übernommen. Die hier vorgestellten Informationen stellen keine Form der Beratung dar.

 

 


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