Zahnzusatzversicherung *
Für gesetzlich Krankenversicherte
gibt es inzwischen zahlreiche Möglichkeiten, auf
welche Art und Weise die Leistungen der gesetzlichen
Krankenversicherung erweitert werden können. Zu
diesem Zwecke stehen zahlreich private Krankenzusatzversicherungen
zur Verfügung, die man als gesetzlich Versicherter
nutzen kann. Neben der Augenversicherung oder der Zusatzversicherung
im Bezug auf stationäre Behandlungen wird vor allen
Dingen die Zahnzusatzversicherung mittlerweile häufig
in Anspruch genommen. Das liegt sicherlich vor allem
an der Tatsache, dass die gesetzliche Krankenversicherung
nur noch zwischen 50 und 65 Prozent der Kosten für
Zahnersatz übernimmt und zudem auch stets ausschließlich
die anfallenden Kosten für die preiswertesten Materialien
und Behandlungsmethoden übernimmt. Die Zahnzusatzversicherung
bietet im Grunde zwei Hauptleistungen an. Zum einen
wird der Unterschied (Differenzbetrag) zwischen den
Gesamtkosten und dem Erstattungsbetrag der gesetzlichen
Krankenversicherung bei Zahnersatz ganz oder zum größten
Teil übernommen. Zum anderen übernimmt die
private Zahnzusatzversicherung noch weitere diverse
Behandlungs- und Materialkosten, die von der gesetzlichen
Krankenversicherung gar nicht bzw. nur teilweise übernommen
werden.
Während die gesetzliche Krankenversicherung
zum Beispiel bei Kronen lediglich die Kosten für
das preiswerteste Material erstattet, welches oftmals
optisch sehr unschön wirkt, übernimmt die
Zahnzusatzversicherung in der Regel auch die Kosten
für Keramikkronen, die optisch wesentlich besser
erscheinen. Grundsätzlich kann jeder Bürger
eine solche Zahnzusatzversicherung abschließen,
besondere Voraussetzungen müssen nicht vorliegen.
Allerdings macht der Abschluss einer solchen Versicherung
nur Sinn, wenn man ansonsten gesetzlich krankenversichert
ist, weil die Leistungen der Zahnzusatzversicherung
in der privaten
Vollversicherung meistens ohnehin schon enthalten
sind. Auch Kinder können bereits in der Zahnzusatzversicherung
versichert werden, was aufgrund des sehr geringen Beitrages
sogar empfehlenswert ist. Einzige Bedingung, damit man
diese Versicherung abschließen kann ist lediglich,
dass keine so gravierenden Erkrankungen an den Zähnen
oder im Kieferbereich bestehen, sodass die Versicherung
den Antrag ablehnt. Zudem besteht meistens nach Abschluss
der Versicherung eine "Sperrfrist" von drei
oder sechs Monaten, innerhalb der keine Kosten erstattet
werden.
Bestehende Schäden an den Zähnen
sind natürlich bei Vertragsabschluss anzugeben.
Ansonsten funktioniert die Aufnahme in die Zahnzusatzversicherung
recht unkompliziert und problemlos durch Stellen eines
Antrages und der Annahme durch die Versicherungsgesellschaft.
Wichtig zu erwähnen im Rahmen einer Versicherung
ist stets, von welchen Kriterien die Höhe des Beitrages
abhängig ist. Bei der privaten Zahnzusatzversicherung
ist es so, dass die Höhe der Versicherungsprämie
nahezu ausschließlich vom Eintrittsalter des Versicherten
abhängig ist. Kinder und Jugendliche zahlen beispielsweise
nur wenige Euro im Monat, während der Beitrag für
Erwachsene von zum Beispiel 30 Jahren doch schon bei
rund 15-20 Euro monatlich liegt. Neben dem Alter spielt
auch das Geschlecht eine kleinere Rolle für die
Höhe des Beitrages, da die Versicherung für
Frauen aufgrund der höheren Lebenserwartung etwas
teurer als für Männer ist. Sollten Vorerkrankungen
am Kiefer und an den Zähnen bestehen, kann die
Versicherung einen Risikozuschlag nehmen und auch dieser
wirkt sich natürlich dann beitragserhöhend
aus.
Weitere Formen der Kranken- und
Krankenzusatzversicherung
* Für die Richtigkeit und Vollständigkeit
der hier gemachten Informationen wird keine Gewähr
übernommen. Die hier vorgestellten Informationen
stellen keine Form der Beratung dar.
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