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Zahnzusatzversicherung *

Für gesetzlich Krankenversicherte gibt es inzwischen zahlreiche Möglichkeiten, auf welche Art und Weise die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erweitert werden können. Zu diesem Zwecke stehen zahlreich private Krankenzusatzversicherungen zur Verfügung, die man als gesetzlich Versicherter nutzen kann. Neben der Augenversicherung oder der Zusatzversicherung im Bezug auf stationäre Behandlungen wird vor allen Dingen die Zahnzusatzversicherung mittlerweile häufig in Anspruch genommen. Das liegt sicherlich vor allem an der Tatsache, dass die gesetzliche Krankenversicherung nur noch zwischen 50 und 65 Prozent der Kosten für Zahnersatz übernimmt und zudem auch stets ausschließlich die anfallenden Kosten für die preiswertesten Materialien und Behandlungsmethoden übernimmt. Die Zahnzusatzversicherung bietet im Grunde zwei Hauptleistungen an. Zum einen wird der Unterschied (Differenzbetrag) zwischen den Gesamtkosten und dem Erstattungsbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung bei Zahnersatz ganz oder zum größten Teil übernommen. Zum anderen übernimmt die private Zahnzusatzversicherung noch weitere diverse Behandlungs- und Materialkosten, die von der gesetzlichen Krankenversicherung gar nicht bzw. nur teilweise übernommen werden.

Während die gesetzliche Krankenversicherung zum Beispiel bei Kronen lediglich die Kosten für das preiswerteste Material erstattet, welches oftmals optisch sehr unschön wirkt, übernimmt die Zahnzusatzversicherung in der Regel auch die Kosten für Keramikkronen, die optisch wesentlich besser erscheinen. Grundsätzlich kann jeder Bürger eine solche Zahnzusatzversicherung abschließen, besondere Voraussetzungen müssen nicht vorliegen. Allerdings macht der Abschluss einer solchen Versicherung nur Sinn, wenn man ansonsten gesetzlich krankenversichert ist, weil die Leistungen der Zahnzusatzversicherung in der privaten Vollversicherung meistens ohnehin schon enthalten sind. Auch Kinder können bereits in der Zahnzusatzversicherung versichert werden, was aufgrund des sehr geringen Beitrages sogar empfehlenswert ist. Einzige Bedingung, damit man diese Versicherung abschließen kann ist lediglich, dass keine so gravierenden Erkrankungen an den Zähnen oder im Kieferbereich bestehen, sodass die Versicherung den Antrag ablehnt. Zudem besteht meistens nach Abschluss der Versicherung eine "Sperrfrist" von drei oder sechs Monaten, innerhalb der keine Kosten erstattet werden.

Bestehende Schäden an den Zähnen sind natürlich bei Vertragsabschluss anzugeben. Ansonsten funktioniert die Aufnahme in die Zahnzusatzversicherung recht unkompliziert und problemlos durch Stellen eines Antrages und der Annahme durch die Versicherungsgesellschaft. Wichtig zu erwähnen im Rahmen einer Versicherung ist stets, von welchen Kriterien die Höhe des Beitrages abhängig ist. Bei der privaten Zahnzusatzversicherung ist es so, dass die Höhe der Versicherungsprämie nahezu ausschließlich vom Eintrittsalter des Versicherten abhängig ist. Kinder und Jugendliche zahlen beispielsweise nur wenige Euro im Monat, während der Beitrag für Erwachsene von zum Beispiel 30 Jahren doch schon bei rund 15-20 Euro monatlich liegt. Neben dem Alter spielt auch das Geschlecht eine kleinere Rolle für die Höhe des Beitrages, da die Versicherung für Frauen aufgrund der höheren Lebenserwartung etwas teurer als für Männer ist. Sollten Vorerkrankungen am Kiefer und an den Zähnen bestehen, kann die Versicherung einen Risikozuschlag nehmen und auch dieser wirkt sich natürlich dann beitragserhöhend aus.


Weitere Formen der Kranken- und Krankenzusatzversicherung

* Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hier gemachten Informationen wird keine Gewähr übernommen. Die hier vorgestellten Informationen stellen keine Form der Beratung dar.

 

 


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